Dr. med. Thomas Braun B. AC.

Vizepräsident des Akupunkturweltverbandes WFAS Mitglied der Redaktion des Journals:
Standards und Richtlinien in der chinesischen Medizin

Beim Weltkongreß Akupunktur (London 2024)
Vortrag bei der WHO (2024 World Conference on Traditional Medicine)
Praxisklinik, D-Arzt
Böhmerstr. 21, 92444 Rötz, Tel.: 09976 1206

Akupunktur
Kompetenz
Cham

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  • Was Moxibustion ist
  • Yang- oder Yin-Kollaps
  • Akupunktur (TCM), Sportmedizin, Homöopathie, e. a.

    Inhalt 
    * Akupunktur
    * Homöopathie
    * Manuelle Medizin / Chirotherapie
    * Neuraltherapie
    * Sportmedizin

    Traditionelle chinesische Medizin (TCM)

    Wie Sie unschwer an der Seite meiner Praxis erkennen können, liegt mir dieser Fachbereich in den letzten Jahrzehnten besonders am Herzen. Und im Laufe der Zeit konnte ich nicht nur ein nicht unerhebliches Maß an Erfahrung sammeln, sondern auch die ein oder andere Qualifikation / Funktion erwerben, über die ich mich sehr freue.
    So war ich beispielsweise als einer von 107 Vortragenden weltweit (siehe Book of Abstracts) bei der WHO in Peking im Dezember 2024 zur 2024 International Conference on Traditional Medicine eingeladen.

    Akupunktur / Moxibustion

    Die meisten Gründe, warum Patienten zur Behandlung mit Akupunktur / TCM kommen sind so oder so nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

    Hierzu gehören beispielsweise:
  • Kopfschmerzen
  • (Sport-) verletzungen
  • Nackenschmerzen
  • Schulterschmerzen
  • Tennisellenbogen
  • und viele andere mehr ...

  • In diesen Fällen darf die Akupunktur so oder so nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Letztlich spielt es dann bei den Kosten letztlich die Rolle, wie kompetent die Akupunktur durchgeführt wird und was sie in der Summe kostet.
    Hinweis: 10 Akupunktursitzungen sind in zwei besonderen Fällen regelhaft über die gesetzliche Krankenkasse abrechenbar. Die Behandlung hat dann innerhalb von maximal 6 Wochen stattzufinden. Der Kassenarzt muß über eine Basisqualifikation in der Akupunktur verfügen.:
    * Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule von mindestens 6 Monaten
    * Chronische Schmerzen des Kniegelenkes von mindestens 6 Monaten
    Die Angaben des Patienten zur Beschwerdedauer von mindestens 6 Monaten sind nicht ausreichend, sie müssen vom behandelnden Arzt nachgewiesen werden.

    Kräutertherapie

    Chinesische Arzneimittel sind meines Wissen so und so keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Manche Kassen haben jedoch Kulanzregeln.

    Tuina

    Tuinabehandlungen sind meines Wissen ebenfalls so und so keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

    Qigong, Taiji und Yijin

    Hier ist zwar ein Modellprojekt in Planung, aber derzeit sind alle drei meines Wissen ebenfalls so und so keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
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    Homöopathie

    Zusatzbezeichnung Homöopathie

    Die Zusatzbezeichnung Homöopathie habe ich vor einigen Jahrzehnten als reguläre Bezeichnung von der Bayerischen Landesärztekammer erworben und regelmäßig verwendet. Mittelweile wurde sie während der Amtszeit von Bundesminister Lauterbach, meines Wissens nach, bundesweit abgeschafft.

    Homöopathische Behandlung

    Nachdem die Homöopathie meines Wissens in der öffentlichen Diskussion als wirkungslos eingestuft wurde und es auch keine Möglichkeit für junge Ärzte mehr gibt, sie als Zusatzbezeichnung zu erwerben, ist ihre Abrechnung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen undenkbar. Ob Krankenkassen ab dem Jahr 2025 Ausnahmeregelungen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Homöopathische Behandlung

    Sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es könnte aber Kulanzregelungen geben.
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    Manuelle Medizin / Chirotherapie

    Blockierungen sind ein häufiges Phänomen

    Meines Wissens ist das zweimalige Lösen von Blockierungen der Gelenke, beispielsweise an der Handwurzel, Teil der kassenärtliche Leistungen. Was tun wenn es dreimal auftritt?
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    Neuraltherapie

    Bei der Neuraltherapie (Segmenttherapie) werden Lokalanästhetika verwendet. Ihre Injektion ist Bestandteil der kassenärzlichen Leistungen und wird meines Wissen je nach Fachgruppe ggf. auch seperat vergütet.

    Aber gerade Störfelder sind wichtig

    Beachten Sie aber: Beschränkt sich die Anwendung der Injektion nicht auf den Bereich der Beschwerden (Segmenttherapie), sondern wird im Rahmen einer Störfeldtherapie (auch: Neuraltherapie nach Huneke zur Störfeldlöschung) vorgenommen, handelt es sich um eine Selbstzahler-Leistung. Denn: Die Wirkung gilt als wissenschaftlich nicht belegt.
    (Siehe: https://www.tk.de/techniker/krankheit-und-behandlungen/erkrankungen/behandlungen-und-medizin/alternativ-heilen/neuraltherapie-nadel-mit-grosser-wirkung-2016246 - abgerufen am 20.12.2024 17:55 - Hier in Kopie)
    kursiv: Zitat aus der Seite der TK
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    Sportmedizin

    Ich war 2 Jahrzehnte lang Taekwondo-Verbandsarzt. Zu meinen Aufgaben zählte auch die Betreuung der deutschen Nationalmannschaft. Bei meinem Ausscheiden wurde mir dafür die goldenen Ehrennadel des Sportverbandes verliehen. Darüber freute ich mich sehr, nicht wegen der Nadel, sondern weil die Ehrung der Zufriendenheit der Sportler mit meiner Arbeit Ausdruck verlieh.
    Zudem habe ich über zehn Jahre lang für den Bayerischen Sportärzteverband Weiterbildungen zur Erlangung der Bezeichnung SPORTMEDIZIN geleitet.

    Die Sportmedizin hat zwei große Bereiche:

    Prävention

    Hierzu zählen die Leistungsuntersuchungen von Sportkadern, die Erkennung leistungsmindernder Faktoren, die Vorbeugung des Auftretens überlastungesbedingter Einschränkungen wie Übertraining, Gelenk- und Muskelbeschwerden, Dysbalancen sowohl das Skelett, als auch Stoffwechsel und Psyche betreffend, sowie dopingfreie und damit oft alternative Behandlungen bei Leistungssportlern u. v. a. m..

    Verletzung, Überlastung

    Sportverletzungen kommen immer wieder vor und beeiträchtigen die Leistungssportler erheblich mehr als Normalpersonen. Ein Leistungssportler kann nicht einfach mal 6 oder 8 Wochen mit dem Training aussetzen. Sie/er ist darauf angewiesen, daß die Verletzung zumindest soweit im Griff ist, daß sie möglichst geringe Einschränkungen im Trainingsalltag macht. Hier fordert jede Situation, sei es vor, während oder nach einem Wettkampf, in der Wettkampfsaison, oder auch im normalen Trainingsalltag etc. die Erfahrung des Sportarztes.

    Ein anderes, aber auch wichtiges Kapitel sind Sportschäden, die es gilt zu vermeiden oder, sofern bereits aufgetreten wieder in Vergessenheit zu bringen, ohne die Leistungsfähigkeit für die Zeit der Behandlung unnötig stark einzuschränken.

    Beides ist schon allein deshalb eine ärtzliche Herausforderung, weil Sportler darauf angewiesen sind, ihren Körper endgradig stark und damit maximal zu belasten.


    Einzelne sportärztliche Tätigkeiten sind Leistungen der gesetzlichen Kassenleistungen, wie beispielsweise das Anfertigen einer Röntgenaufnahme nach einer Verletzung des Sprunggelenks beim Fußball. Ausnahmen sind hierbei Profispieler, oder Spieler in höheren Amateurligen, die dafür berufsgenossenschaftlich versichert sind. Bereits bestimmte, in meinen Augen wichtige, abschwellende Medikamente sind bei kassenärztlicher Regel-Behandlung keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

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    Weitere Informationen zu TCM/Akupunktur/Moxibustion (Einstiegsseite Akupunktur-TCM-Lexikon
    Hinweis: Die Seiten können Fehler enthalten. Für Diagnose und Therapie sind Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zuständig und nicht das Internet! Diese Seiten sind informativ, aber mit Haftungssausschluß!
    Quelle: www.akudata.de (die deutsche Datenbank für integrative Medizin / Akupunktur / Moxibustion)
    Bearbeitet von (V.i.S.d.P.:)  Dr. Thomas Braun © | zwecks ein- und ausklappen hier klicken | (Impressum/Datenschutz) Dr. Thomas Braun, Böhmerstr. 21, D - 92444 Rötz;
    Tel.: 09976/1206;
    Zuständige LÄK: Bayerische Landesärztekammer (www.blaek.de)
    Bundesland: Bayern, Bezirk: Oberpfalz.
    Approbation erteilt vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, 1987.

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    Ihr Dr. Thomas Braun
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